Allgemeine Auftragsbedingungen
Zur ordnungsgemäßen Erstellung von Brandschutzplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen sowie sonstigen technischen Planunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Grundlage ist unter anderem das vom Nutzer hochgeladene Konkurrenzangebot.
1. Allgemeine Projektinformationen
Der Auftraggeber hat insbesondere folgende Informationen bekanntzugeben:
vollständige Objektbezeichnung
genaue Objektadresse
Ansprechpartner vor Ort
Rechnungsdaten
gewünschter Leistungsumfang
Nutzungsart des Gebäudes
Angaben zu bestehenden oder geplanten Umbauten
gewünschte Fertigstellungstermine
Bauabschnitte oder Bauphasen
vorhandene Behördenauflagen oder Bescheide
2. Erforderliche Planunterlagen
Zur Bearbeitung werden – sofern vorhanden – insbesondere benötigt:
aktuelle Grundrisspläne
Bestandspläne
Einreichpläne
Lagepläne
Schnittpläne
Ansichtspläne
Feuerwehrpläne
bestehende Brandschutzpläne
Flucht- und Rettungspläne
CAD-Dateien (DWG/DXF)
PDF-Dateien
Planköpfe und Legenden
Geschoßübersichten
Die übermittelten Unterlagen müssen dem tatsächlichen baulichen Bestand entsprechen.
3. Brandschutztechnische Informationen
Der Auftraggeber hat sämtliche brandschutzrelevanten Einrichtungen und Informationen bekanntzugeben, insbesondere:
Brandmeldeanlage
Alarmierungseinrichtungen
Sprinkleranlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Druckbelüftungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtung
Notbeleuchtung
Feuerlöscheinrichtungen
Wandhydranten
Löschwasserentnahmestellen
Brandabschnitte
Fluchtwege
Notausgänge
Brandfallsteuerungen
Feuerwehrschlüsseldepots
Gefahrenbereiche
technische Sonderbereiche
explosionsgefährdete Bereiche
Photovoltaikanlagen
Batteriespeicher
Notstromanlagen
sonstige sicherheitsrelevante Einrichtungen
4. Verpflichtung zur Bekanntgabe von Änderungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungen unverzüglich bekanntzugeben, insbesondere:
bauliche Änderungen
Nutzungsänderungen
Änderungen von Fluchtwegen
Änderungen an Brandabschnitten
Änderungen technischer Anlagen
Änderungen brandschutztechnischer Einrichtungen
Änderungen von Raumaufteilungen
nachträgliche Umbauten
Erweiterungen
geänderte Behördenvorgaben
Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Fehler, Verzögerungen oder unvollständige Planunterlagen.
5. Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen
Der Auftraggeber bestätigt, dass die bereitgestellten Unterlagen:
vollständig,
aktuell,
technisch verwendbar,
maßstabsgerecht,
und dem tatsächlichen Bestand entsprechend
sind.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen eigenständig zu überprüfen, sofern keine gesonderte Bestandsaufnahme vereinbart wurde.
6. Zusätzlicher Aufwand
Zusätzlicher Aufwand wird gesondert verrechnet, insbesondere bei:
unvollständigen Unterlagen
fehlerhaften Plänen
fehlenden Informationen
mangelhaften CAD-Dateien
widersprüchlichen Angaben
nachträglichen Änderungen
zusätzlichen Abstimmungen
Mehrfachkorrekturen
zusätzlichen Behördenanforderungen
kurzfristigen Terminänderungen
verspäteter Datenübermittlung
Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß vereinbartem Regiesatz.
7. CAD- und Dateiformate
Sofern CAD-Dateien übermittelt werden, sind diese möglichst bereitzustellen als:
DWG
DXF
IFC
oder technisch kompatible Formate.
PDF-Dateien müssen lesbar und maßstabsgerecht sein.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Konvertierungsfehler, fehlerhafte Fremddateien oder inkompatible Dateiformate.
8. Vor-Ort-Aufnahmen
Sofern keine gesonderte Vor-Ort-Aufnahme vereinbart wurde, erfolgt die Planerstellung ausschließlich auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.
Eine Haftung für Abweichungen zwischen tatsächlichem Bestand und übermittelten Unterlagen wird in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Lieferumfang
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Übergabe der fertigen Unterlagen als:
PDF-Datei
digitaler Planexport
oder Ausdruck gemäß Angebot.
Offene CAD-Dateien, bearbeitbare Quelldateien oder Projektdateien sind nicht automatisch Bestandteil des Leistungsumfangs.
10. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur angemessenen Mitwirkung während der gesamten Projektdauer.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bereitstellung der erforderlichen Informationen auszusetzen.
